Microsoft erfüllt mit seinem Clouddienst Anforderungen der Datenschützer

In diesem Artikel habe ich darauf hingewiesen, dass die Vereinigung der Schweizer Datenschützer den Einsatz von Cloud-Services zumindest stark in Frage stellen. Dies hat nun dazu geführt, dass Microsoft nachgegeben hat und bei Streitigkeiten Schweizer Recht gilt. Somit steht einem Einsatz von Office 365 in den Schulen aus Sicht der Datenschützer nichts mehr im Weg (immer noch im Gegensatz zu anderen Clouddiensten).

Weiterführende Informationen bei 20min und NZZ.

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