Die Vereinigung der Schweizer Datenschützer haben ein Merkblatt zum Einsatz von Cloud-Services wie Dropbox, Microsoft Office 365 und Google Drive in der Schule herausgegeben.
Die Vereinigung der Schweizerischen Datenschutzbeauftragten hat Richtlinien veröffentlicht, die den Einsatz von Cloud-Services, Google, Dropbox, Microsoft und Co. zumindest stark in Frage stellen. (Quelle Inside-IT)
Das Merkblatt findet man z.B. auf der Webseite des Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich.
Datenschutzbeauftragte haben etwas priesterähnliches. Die Predigt von der Kanzel ist gut gemeint und geht vom richtigen Ansatz aus. Doch das Leben geht nicht immer diesen Weg…
Die Zukunft der IT liegt in der Cloud, und eigentlich sind alle froh, diese Vorteile nutzen zu können…
Die Datenschutzbeauftragten sagen nicht, dass Cloud nicht geht, sondern nur, welche Bedingungen erfüllt sein sollten. Zitat aus http://www.inside-it.ch/articles/34165:
„Aber es gibt auch Standardprodukte, die sich dank der Möglichkeit der Verschlüsselung der Daten und der Tatsache, dass der Anwender über den Schlüssel verfügt, einsetzen lassen. Dazu gehören Google Drive oder Dropbox nicht, aber beispielsweise ownCloud, Wuala, SecureSafe oder TeamDrive.“
Also die Vorteile der Cloud nutzen, aber den Datenschutz trotzdem beachten…