1:1 Ausstattung

Wenn ich auf meine Zeit an der Schule zurückblicke, fallen mir zwei grosse Veränderungen im Bereich Informatik auf.

1. Veränderung
Nachdem die Ausstattung an Schulen extrem unterschiedlich war, versuchten die Kantone vor geschätzten 15 Jahren die IT Infrastruktur an den Schulen zu koordinieren und zu steuern. Im Jahre 2001 veröffentlichte der Kanton St. Gallen unter dem Namen „Informatik in der Volksschule – Konzept“ Mindestanforderungen für Hardware und Empfehlungen zum Einsatz von Computern in der Schule (man findet diese noch unter archive.org). In den nachfolgenden Jahren wurden an vielen Schulen Konzepte erarbeitet, Hardwareausschreibungen gemacht, Netzwerke aufgebaut usw. Die Kantone waren sich damals schon bewusst, dass es mit einem Hardwarekonzept nicht getan ist. Im Kanton St. Gallen mussten alle Lehrpersonen Weiterbildungen zum Einsatz des Computers besuchen. Es ging um Lernsoftware, spannende Internetseiten, aber auch um Standardanwendungen wie Word und Excel.

In den auf diese Veränderung folgenden Jahren wurde erneuert, verbessert und ausgebaut. Man kämpft an den Schulen nun schon länger nicht mehr mit der Hardware, die Systeme laufen stabil. Die dicken Laptops sind schlanken und portablen Tablets, Convertibles oder 2in1 Geräten gewichen. Es gibt viele Online Dienste, Apps und Programme, die sinnvoll eingesetzt werden können.

2. Veränderung
Die zweite grosse Veränderung beobachte ich seit ein paar Jahren und wir stecken noch mitten drin. Die Digitalisierung hat so richtig Fahrt aufgenommen und Beruf und Privatleben von vielen Menschen stark beeinflusst. Auch die Schulen reagieren darauf. Man möchte in allen Fächern möglichst schnell und einfach Zugang zu der Online-Welt haben.

Aber nur um schnell etwas zu recherchieren, eine Aufnahme zu machen, einen Online Dienst zu benutzen, …, macht es keinen Sinn, dass Schülerinnen und Schüler zu den Geräten (Informatikzimmer) oder Geräte zu den Schülerinnen und Schülern (zentral gelagerte Laptopwagen) verschoben werden müssen. Dies macht nur Sinn für Aufgaben, die zeitlich grösser angelegt sind.

Der neue Wunsch nach den vielen und kleinen Einsätzen führt dann früher oder später unweigerlich zum Wunsch nach einer 1:1 Ausstattung, in der jede Schülerin und jeder Schüler sein eigenes Gerät immer und schnell zur Verfügung hat. Der Lehrplan 21 hat diesen Wunsch noch massiv verstärkt und man sieht im Moment, wie sich viele Schulen einen Weg suchen.

2 Möglichkeiten
Wenn man zum Schluss gekommen ist, dass eine 1:1 Ausstattung erstrebenswert ist, gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten. Entweder stellt die Schule für jede Schülerin und jeden Schüler ein Gerät zur Verfügung, oder sie setzt auf die bereits vorhandenen Geräte von Schülerinnen und Schülern (BYOD – Bring Your Own Device). Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile und jede Schule muss selber entscheiden, welchen Weg sie wählen will.

Bild1

Geräte der Schule
Eine Variante ist es, dass die Schule für alle Schülerinnen und Schüler ein eigenes Gerät kauft, wie das im Moment einige Schulen machen. Zum Beispiel hat die Stadt Zürich dieses Jahr über 3’000 Convertibles für ihre 5. Klässler gekauft (vgl. Tagesanzeiger, NZZ, Blick oder Computerworld).

Bei schuleigenen Geräten kann die Schule vorgeben, welche Geräte sie wünscht und diese entsprechend managen, wie das schon seit Jahren mit schuleigenen Geräten ohne 1:1 Ausstattung passiert. Wenn man sich wie in der Stadt Zürich für ein Convertible entscheidet, können weitere schuleigene Geräte entfallen, man benötigt also nicht noch ein Informatikzimmer oder weitere Laptops für die Aufgaben, die sich nicht (oder nicht sinnvoll) auf einem Tablet-Betriebssystem lösen lassen. Bei stiftfähigen Geräten kann mit einem Stift auf dem Bildschirm wie auf Papier geschrieben werden, es kann also die Hand abgestützt werden und je nach Druckstufe und allenfalls auch Neigung ändert sich der gezeichnete Strich. Solche Geräte, mit denen sich alles machen lässt, sind relativ teuer. Sie werden häufig auf der Sek II Stufe eingesetzt, wo von den Schülerinnen und Schülern einfach verlangt werden kann, dass sie ein solches Gerät selber bezahlen und mitbringen müssen.

Auf der Volksschule stellt sich die Frage, ob man wirklich schon alles digitalisieren möchte, oder ob man es sinnvoll findet, dass die Schülerinnen und Schüler auch immer wieder analog z.B. mit Papier arbeiten. Die Digitalisierung des analogen Prozesses „auf einem Blatt markieren oder schreiben“ ist wohl eh nicht das Wichtigste, wieso man digitale Geräte im Schulunterricht möchte (und entspricht wohl am ehesten dem S im SAMR Modell). Wenn man sich entscheidet, auch weiterhin vieles analog zu machen, stellt sich aber die Frage, ob es ökologisch und ökonomisch sinnvoll ist, hunderte (oder in noch grösseren Schulgemeinden tausende) zusätzliche Geräte zu kaufen und abzugeben für vielleicht 15, 20 oder 30 Prozent Unterrichtszeit.

Schülereigene Geräte
Der Einsatz von digitalen Geräten in der Schule lässt sich in zwei Kategorien unterteilen. In die eine Kategorie fallen Aufgaben, die einen grösseren Bildschirm und/oder eine Tastatur verlangen oder sich zumindest damit besser lösen lassen. Diese Aufgaben sind oft auch von einem zeitlich grösseren Umfang und lassen sich (und liessen sich bisher) gut mit sogenannten Poolgeräten von einem Laptopwagen erledigen.

In die zweite Kategorie fallen Aufgaben, bei denen man meist schnell und unkompliziert z.B. etwas im Internet nachschlagen oder eine Audioaufnahme erstellen oder ein Foto aufnehmen oder ein Quiz ausfüllen oder… muss. Dafür eignen sich Smartphones bestens. Gemäss James Studie hatten schon 2016 98% der Schweizer Jugendlichen ab 12 Jahren ein persönliches Smartphone. Viele der oben genannten Aufgaben lassen sich auch zu zweit ausführen und wenn ich möchte, dass wirklich alle ein persönliches Gerät dabei haben, kann es sich lohnen, die Eltern, Grosseltern, Göttis und Gottis anzufragen, ob sie allenfalls einem Altgerät in der Schublade zuhause eine zweite Daseinsberechtigung ermöglichen wollen. Und wenn auch das nicht klappt, hat es ja noch die Poolgeräte.

Wenn man also davon ausgeht, dass sowieso fast alle Schülerinnen und Schüler einen persönlichen Hochleistungsrechner in der Hosentasche haben, macht es nur bedingt Sinn, Steuerzahler und Umwelt mit weiteren Geräten zu belasten.

Es gibt aber noch einen weiteren, einen pädagogischen Grund. Zum einen lernen die Schülerinnen und Schüler, allenfalls zum ersten Mal, dass sie ihr Smartphone nicht nur zum Gamen und Chatten benutzen können, sondern eben auch zum Arbeiten und Lernen. Ausserdem sind nicht alle Tools einfach schon eingerichtet, wie das bei den Schulgeräten der Fall ist. Man muss selber den Mailaccount richtig einrichten oder bestimmte Apps installieren und konfigurieren. Man lernt Wege kennen, wie man z.B. ein Foto vom persönlichen Smartphone in die Präsentation, die man auf dem Computer der Schule erstellt, einbaut. Man lernt also noch weitere Dinge, die später nützlich sind.

Der Einsatz von schülereigenen Geräten hat noch einen anderen Vorteil. Es ist ein sanfter Einstieg. Es gibt immer noch viele Lehrpersonen, die trotz Weiterbildungen digitale Geräte nicht regelmässig einsetzen. Da gibt es diejenigen, die es sich noch nicht zutrauen. Und es gibt diejenigen, die selber nicht wirklich überzeugt sind, dass die Digitalisierung stattfindet (und keine Modeerscheinung ist, die sich aussitzen lässt) und dass wir unsere Jugendlichen auch auf diesen Teil ihrer Zukunft vorbereiten müssen. Bei solchen Lehrpersonen nützt es auch nur bedingt, dass der Einsatz von digitalen Medien auch im neuen Lehrplan 21 verankert ist. In solchen Fällen nützt Weiterbildung und allenfalls auch einfach noch etwas mehr Zeit. Womit wir wieder beim sanfteren Einstieg sind, denn wenn die Geräte von der Schule gezahlt und abgegeben werden, ist die Erwartungshaltung von aussen natürlich deutlich höher.

Schule Altstätten
Wie man sieht, gibt es zwei Möglichkeiten und beide haben ihre Vor- und aber auch Nachteile.

In Altstätten hatte eine Arbeitsgruppe den Auftrag, zuhanden des Schulrates ein Konzept für das Budget 2016 zu erarbeiten. Um die Lehrpersonen alle auf einen gemeinsamen Stand zu bringen, wurde Beat Döbeli von der PHZ Schwyz für einen Vortrag eingeladen. Später wurden alle unsere Lehrpersonen anonym befragt. Eine grosse Mehrheit der befragten Lehrpersonen fand, dass es sinnvoll sei „mittelfristig“ mit mobilen Geräten zu arbeiten und favorisierte eine BYOD Lösung ab der 5. Primarklasse.

Es kam aber auch der Wunsch nach weiteren Poolgeräten auf. Zum einen für die unteren Klassen, zum anderen für Schülerinnen und Schüler, die kein eigenes Gerät mitbringen können, wollen oder dürfen und für Aufgabenstellungen, die ein grösseres Gerät verlangen. Der Schulrat hat das Konzept genehmigt und es wurden 180 zusätzliche Poolgeräte gekauft, aufgeteilt in 3 Tranchen von 2016 bis 2018.

Die Arbeitsgruppe hat auch eine Präsentation für Elternabende erstellt, die aufzeigt, dass die ganze Schule hinter dem Konzept BYOD steht und nicht nur die einzelne Lehrperson. Ausserdem wurden immer wieder verschiedene Weiterbildungen für unsere Lehrkräfte angeboten.

Nun haben unsere Schulleiter aber festgestellt, dass zwar die Poolgeräte sehr oft, aber die schülereigenen Geräte nur sehr selten eingesetzt werden. An einer Schulleitungskommissions-Sitzung wurde beschlossen, im Moment weiter an unserem Konzept festzuhalten, aber nochmals einen Anschub zu leisten. Technische Hindernisse mit dem WLAN wurden aus dem Weg geräumt und ich wurde angefragt, ob ich in die einzelnen Teamsitzungen kommen könnte, um nochmals die Möglichkeiten aufzuzeigen. Dies hat nun in allen Schuleinheiten stattgefunden. In diesem Beitrag findet man die Beispiele, die ich gewählt habe.

Vielen von unseren Lehrpersonen war nicht mehr präsent, was für Vorüberlegungen und Vorarbeiten seit 2014 zu unserem jetzigen Konzept geführt haben – nicht unerheblich viele arbeiten noch gar nicht so lange bei uns ;-). Aus diesem Grund habe ich diese hier mal zum Nachlesen aufgeschrieben. Allenfalls hat es ja auch noch weitere Schulen, die von unseren Überlegungen profitieren möchten oder können.

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